
Der geplante Pflichtspielauftakt am kommenden Sonntag, dem 3. März 2024, findet nicht statt. Grund dafür ist, dass auch der dritte Anlauf des Auswärtsspiel beim SV Lindenhardt, auf Grund der Unbespielbarkeit des Platzes in Lindenhardt, am heutigen Freitag abgesagt wurde.
Die Kreisspielleitung hat im Rahmen der Winterarbeitstagung den § 59 der BFV-Spielordnung ausgerufen. Im Wortlaut:
"Sollte ein Spiel erneut durch Sperrung des Heimvereins abgesagt werden oder muss witterungsbegingt entfallen, so kann der Spielleiter ohne Einhaltung von Fristen zur Vermeidung weiterer Spielausfälle das Spiel auf den Gegners Platzes ansetzen. Ich darf die Gastmannschaft darauf hinweisen, dass sie eventuelle Vorkehrung dazu trifft."
Von dieser "kann"-Bestimmung macht die Spielleitung an diesem Wochende noch keinen Gebrauch, somit ist auch ein angebotener Spielortwechsel auf unseren Allwetterplatz vom Tisch.
Ein Nachholtermin für den vierten Anlauf steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

01.03.2024